Auslandsaufenthalt
(nach Sek I-VO §9 und VO-GO §8)
Schüler*innen können für einen Auslandsaufenthalt mit verpflichtendem Schulbesuch oder entsprechenden Lernverpflichtungen beurlaubt werden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen und das Antragsformular finden sich auf Itslearning unter Schulgemeinschaft/Ressourcen/Formulare.
Hinweise zum Auslandsaufenthalt im Jahrgang 10:
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Bei einer Rückkehr zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres kann der mittlerer Schulabschluss erworben werden.
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Bei einer Beurlaubung während des gesamten zweiten Schulhalbjahrs kann eine Versetzung in Jahrgangsstufe 11 auf Probe erfolgen. Durch das erfolgreiche Abschließen dieser Probezeit erwirbt man einen dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Abschluss und setzt seine Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe fort.